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Aufnahmebedingungen der Pension

Frau mit Katze
Es können nur Katzen in die Pension aufgenommen werden die kastriert, gesund, parasitenfrei und gültig gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft sind. Ein Impfschutz gegen Leukose wird optional empfohlen, ist jedoch nicht Pflicht. Tollwutimpfung wird nur bei Freigängern gefordert nicht bei Stubenkatzen.Das Impfbuch muss vorgelegt werden und bleibt während des Aufenthaltes vor Ort!
Wir behalten uns vor, angemeldete Katzen nicht aufzunehmen, wenn der Gesundheitszustand eine Übertragung von Krankheiten auf andere Gastkatzen erwarten lässt, oder wenn kein gültiger Impfschutz nachgewiesen werden kann.
Erkranken Katzen während des Aufenthalts, so werden sie unverzüglich behandelt. Diese Behandlungskosten sind nicht im Pensionspreis enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Jede Katze sollte bei Aufnahme einen Floh & Zeckenschutz haben der nicht älter als 14 Tage ist, wenn nicht vorhanden kann dieser hier kostenpflichtig durchgeführt werden. ( 5,00 €/Katze )
Verauslagte Tierarztkosten auf Grund von Erkrankung der Katze während des Aufenthaltes in der Pension müssen durch den Besitzer erstattet werden.Bei nachgewiesener Einführung von Schädlingen (z.B. Flöhen) trägt der Halter der Katze die dadurch entstandenen Arzt,- und Desinfektionskosten in der Pension.
Jedem Besitzer sollte bewusst sein das auch gesunde und regelmäßig geimpfte Katzen Träger von Keimen und Viren sein können und diese ausscheiden können wodurch sich andere Katzen infizieren. Wie im Kindergarten gibt es Katzen die ein schwaches Immunsystem haben und schnell anfällig für Infektionen sind. Auch eine hohe Sauberkeit und regelmäßige Desinfektion kann nicht verhindern das sich Katzen in der Gemeinschaft anstecken und infizieren und auch mal erkranken.
Eine Haftung der Pension wird ausdrücklich abgelehnt bei Übertragung von Infektionskrankheiten und Verletzungen, die die Katzen sich gegenseitig zufügen, sowie bei Ausbruch aus der Pension, wenn dies nich auf Fahrlässigkeit der Pension zurückzuführen ist.

Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Besitzers.

Der Pensionspreis ist für die Aufenthaltsdauer zur Hälfte im Voraus, der Rest bei Abholung in bar zu bezahlen.

Sollte sich für Sie in der Zeit Ihrer Abwesenheit die Notwendigkeit ergeben Ihre Katze länger als vereinbart in Pflege lassen zu müssen, so bitten wir dringend um eine kurze Benachrichtigung hierüber. Andernfalls behalten wir uns vor, nach angemessener Wartezeit, die Katze zu vermitteln.
Wenn möglich sollten Sie eine Person Ihres Vertrauens benennen, zu der im Notfall Kontakt aufgenommen werden kann.

Mit der Abgabe der Katze in der Pension erkennt der Besitzer die o.g. Bedingungen automatisch an.

Sylvis Katzenpension


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Für Anfragen oder Hinweise können Sie uns jederzeit telefonisch erreichen unter 0162-6114655